28. Januar 2006 in Journal » Business

Rechtliches über Kommentare

Nach massiven Beleidigungen in Kommentaren der letzten Artikel habe ich nun Nutzungsbedingungen, die eigentlich schon klar sein sollten, verfasst. Kommentatoren bzw. Autoren, welche sich angemessen über das Thema äußern und ihre Daten korrekt angeben, haben nichts zu befürchten.

Beleidigungen und Diskriminierungen im Internet

Da ich deutscher Staatsbürger bin, fallen Inhalte dieser Website auch unter deutsche Gesetzmäßigkeiten. Die Würde des Menschen ist unantastbar - So heißt es im deutsche Grundgesetz. Beleidigungen und Diskriminierungen in voller Öffentlichkeit brechen dieses Gesetz und sind kein Kavaliersdelikt mehr.

Nutzungsbedingungen

Um diese Sachlage nochmal klarzumachen, habe ich Nutzungsbedingungen der Kommentar- oder Forumfunktionen verfasst und sind nun unter den entsprechenden Formularen zu finden.

Die meißten meiner Leser haben natürlich nichts zu befürchten, da sie sich schon immer an diese Bedingungen gehalten haben.

Wie auch in den Bedingungen erwähnt, speichere ich IP-Addresse und Timestamp mit. Diese Daten reichen völlig aus, um den Autoren ausfindig zu machen, solange ein ausreichender Grund vorweisbar ist. Der Autor der Beleidigungen, ein gewisser "Max", darf sich darauf gefasst machen, dass sich mein Server-Provider an die entsprechende Internet-Gesellschaft wenden wird, die dann korrekten Namen und Anschrift des Autoren einer offensichtlichen Beleidigung, herausgeben wird.


18 Kommentare

Jeriko am 28. Januar 2006 #

Hm...ich will Details! Was hat er getan? Wirst du ihn in heißem Öl baden? Oder direkt erschiessen? :-)


Nein Quatsch, du hast ja eigentlich vollkommen recht. Allerdings gewichte ich das immer ein wenig. Als Beispiel möchte ich meinen Tokio Hotel Beitrag erwähnen, bei dem ich die Kommentierenden lange in Ruhe gelassen habe, auch wenn sie sich gegenseitig runtergezogen haben. Anders sah es da mit dem Prussian Blue Beitrag aus, bei dem allgemeine Aussagen getroffen wurden, die ich nicht gutheißen kann. Es kommt irgendwo immer auf die Sichtweise an, denke ich.

Auf das Grundgesetz würde ich mich aber nicht mehr berufen. Wir leben in einem Überwachungsstaat, da kann man auf die ersten 20 Artikel nicht mehr viel geben...leider.

Martin Labuschin am 28. Januar 2006 #

Erstmal danke für deinen Beitrag zu diesem Thema! Ich lasse mir keine direkte Beleidigungen gefallen. Dieser Vorfall reicht laut meinem Server-Provider völlig aus, um rechtlich vorgehen zu können. Ich meine, wieviele hätten seine 4 Kommentare lesen können, wenn ich beispielsweise im Urlaub gewesen wäre und diese nicht hätte löschen können. Dadurch würde meine Website massiv an Qualität verlieren, was ich selbstverständlich nicht möchte.Was mir gerade speziell bei dir noch einfällt: Kennst du noch den angeblichen "Martin Labuschin" welcher dich als "blöd" abgestempelt hast? ich habe die Vermutung es handelt sich um den selben Autoren der gestrigen Kommentare. Ich habe mich auch schon mit Tom http://tomsw.org auseinandergesetzt. Denn oft wurde sein Name auf meiner und anderen Seiten benutzt um anderen und Tom selber zu schaden.

Michael Ziege am 28. Januar 2006 #

Sehr interessanter Beitrag.

Hoffentlich ist dieser Max nicht Kunde bei T-Online - die dürfen nämlich nach einem aktuellen Gerichtsurteil bei Flatrate Kunden gar nicht mehr die IP speichern - und somit sind diese Leute nicht mehr ausfindig zu machen.
(siehe: http://www.siggiziege.de/blog/?p=67 )
Ansonsten hast du völlig Recht und es ist gut, dass endlich auch mal Taten folgen sollen, und man sich diese Beleidigungen nicht gefallen lässt.
Kleiner Hinweis noch: In deinen Nutzungsbedingungen schreibst du "nottfalls" anstatt "notfalls" - vielleicht verzichtest du auch auf diese Formulierung und verwendest eine, meiner Meinung nach sprachlich optimiertere Variante: "...behalte ich mir vor, rechtliche Schritte..."

Martin Labuschin am 28. Januar 2006 #

Vielen Dank für deinen hilfreichen Hinweis! Mal sehen was sich aus der Recherche herausstellen wird. Ich hoffe mal nicht, das dieser "Max" bei der T-Online angemeldet ist.

Michael Ziege am 28. Januar 2006 #

Gern geschehen.
Wäre mal interessant zu erfahren, wie es dann letztendlich ausgegangen ist.
Ein schönes Wochenende noch, Gruß, Michael

Conny Lo am 28. Januar 2006 #

Das ist das schlimmste, wenn man dumm und sinnlos beleidigt wird. Ich hoffe, dass du gegen die entsprechende Person vorgehen kannst. Das Internet ist Tummelplatz vieler Personen, die eigene Website aber nicht der Müllabladeplatz für geistige Tiefflieger!

Gerald Steffens am 28. Januar 2006 #

ich denke mal, die geschichte mit dem ip abspeichern ist nicht ganz klar. was heisst umgehend? was ist mit backups. ich gehe zudem davon aus, dass vielleicht die ip geloescht wird, um die ecke aber dennoch ein zusammenhang hergestellt werden kann. das wuerde ansonsten missbrauch tuer und tor oeffnen. das gaebe ein jammern ohne ende wenn flat rate kunden nen freibrief bekaemen und beleidigen und hacken und cracken und kinderpornos tauschen könnten ohne das jemand sie belangen koennte. das kann nicht sein.

Michael am 28. Januar 2006 #

Bisher kannte ich das nur von Foren, wo es halt immer wieder mal vorkommt, dass Leute stören, wobei das hier so klingt, dass es mehr war wie nur ein Troll, da wohl mehrere Beleidungen kaman. Ich befürchte nur, dass das Verlinken von Nutzungsbedingungen nicht wirklich für die Zukunft eine Abhilfe ist, da solche Leute dies eh nicht lesen. Zumal man diesen ja beim Schreiben eines Beitrages hier nicht explizit zustimmen muss. Letztendlich sind die Nutzungsbedingungen so m.E. überflüssig, da entsprechende Paragraphen der einschlägigen Gesetze auch so greifen (z.B. StGB §185). D.h. dieser Max hat sich im Fall von Beleidigungen in jedem Fall strafbar gemacht.


Meines Wissens darf ein Provider übrigens die Daten nur an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Aber Deine Rechtsschutzversicherung bzw. Anwalt ist hier sicherlich zugänglich, um dies zu forcieren und zukünftige Äußerungen von diesem Max zu unterbinden. Gerichtsurteile belegen, dass hier hart durchgegriffen wird, Max sollte sich schon mal warm anziehen.

Jeriko am 28. Januar 2006 #

@Gerald: Das mit dem Freibrief stimmt so nicht ganz. Um mal heise.de zu zitieren:


"Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren."
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801


Ob diese Daten auch die IP-Adresse beinhalten weiss ich nicht, vermute es aber mal, eben aus Gründen für derlei Strafverfolgungen. Aber auch das wird hinfällig, sobald die TK-Überwachungsrichtlinie umgesetzt wird, ist das besagte Urteil eh nur noch zum Hintern abwischen zu gebrauchen.

tomsw am 29. Januar 2006 #

Danke für den Beitrag Martin.


Apropos Daten des Sünders; ich bin mir nicht sicher, aber ich denke nicht, dass der Provider die Informationen des Betroffenen so schnell herausgibt...

Michael Ziege am 29. Januar 2006 #

@tomsw: genau so sieht es aus - wenn es Daten gibt, dann gibts die nur mit richterlicher Verfügung oder evtl. auch schon auf Anfrage der Staatsanwaltschaft. Dafür müsste aber ein Verfahren eröffnet werden.

@Jerico: Wenn die Daten, die gespeichert werden dürfen, tatsächlich immer noch die IPs beinhalten, dann würde sich das Urteil ja selbst aufheben. Entweder IP ja oder IP nein.
Aber ist ja "nur" ein zivilrechtliches Urteil, d.h. es bindet nur T-Online und den Kläger.

Max am 29. Januar 2006 #

Sorry, war nicht meine Absicht...
War eigentlich nur so ein kleiner Scherz am Rande,
weil ich zu faellig auf deine Seite gelandet bin und weil ich mich geraergert habe das wieder jemand das Design von Bartelme geklaut hat.:)
Aber ist ja doch ganz cool die Seite!!


gruss

Max

Martin Labuschin am 29. Januar 2006 #

Nun gut, von einem kleinen Scherz weit gefehlt. Da hättest du dich auch anders ausdrücken können, oder nicht? Wenn das jetzt nicht mehr vorkommt, nehme ich deine Entschuldigung an. GrüßeMartin

tomsw am 30. Januar 2006 #

Dein Scherz hinkt aber weit von einer Unabsicht entfernt.

Michael Ziege am 30. Januar 2006 #

Witzig, wie schnell da wieder zurück gerudert wird.

Aber wenn es ehrlich gemeint ist, dann ist das löblich und zeigt doch, dass man sich noch immer irgendwie verständigen kann.

Jann am 2. Februar 2006 #

Interessant, das man einfach seine Nutzungsbestimmungen umschreiben kann, um somit rechtlich gegen Jemand vorgehen zu können.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Internetprovider des vermeintlichen Übeltäters (ohne gerichtlichen Beschluss) seine Adresse etc. rausrücken darf/kann.

Martin am 4. Juni 2006 #

Hallo, ich hätte eine Frage. Ich bin Österreicher und wurde in einem Internetforum einige Male von einem Deutschen beleidigt, worauf mir leider der Kragen geplatzt ist und ich retour gegeben habe. Kann mich der Beleidiger jetzt wegen meiner Reaktion verklagen, obwohl die Aggression ausschließlich von ihm ausgegangen ist? Im österr. StGB $125 heißt es:

"wer sich durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn in einer den Umständen nach entschuldbaren Weise zu beschimpfen,... ist entschuldigt, wenn seine Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlaß verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist".
Das gibt es meines Wissens in D nicht. Wo wäre der Gerichtsstand, wenn er mich verklagt? Danke.

Martin Labuschin am 4. Juni 2006 #

Puh, gute Frage. Leider bin ich kein Anwalt, der dir da weiterhelfen kann. Vorallem die länderübergreifende Situation mcht die ganze Sache schon komplizierter.

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