10. November 2005 in Journal » Business

Recht auf Domain - Teil 2

Nach einigen Tagen der Recherche bin ich zu einigen Ergebnissen gekommen. Namen- und Kennzeichenrechte sind sehr umfangreiche Themen, deswegen möchte ich mich kurz halten. Im folgenden Artikel nenne ich die relevantesten Punkte in Sachen Domain-Rechte.

Wort eines Anwalts

In meinem letzten Jornal-Eintrag hat ein Anwalt mit dem folgenden Satz geantwortet:

Im gesamten Kennzeichenrecht gilt der Grundsatz der Priorität ("Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.")

Michael Seidlitz, Rechtsanwalt

Was tun?

Er hat zwar damit völlig recht, jedoch gelten auch folgende Dinge:

  • Wenn eine Marke durch eine bereits vergebene, verwechslungfähige Domain "behindert" wird, hat der Markeninhaber das Recht den Domaininhaber zu verklagen.
  • Wenn durch eine Domain zu einer Website mit dubiosem Inhalt die Rechte eines Menschen verletzt, kann dieser den Domaininhaber verklagen.
  • Die DENIC hält sich aus solchen Angelegenheiten gänzlich heraus.

    In diese Auseinandersetzung mischt die DENIC sich weder zu Ihren noch des Domaininhabers Gunsten ein.

    DENIC eG

Epilog

Vielmehr möchte ich auf die Rechtslage nicht eingehen. Ich denke, so etwas gehört nicht unbedingt in meinen Bereich. Außerdem möchte ich auch nichts falsches erzählen.


4 Kommentare

Darren am 10. November 2005 #

Ja Aber interessant wäre es nun schon zu wissen, wie DU konkret weiter vorgehen wirst - bzw. dein Auftraggeber.

(*Schmoll / Hatte mich schon so auf eine spannenden Abendlektüre hier gefreut...)

Martin Labuschin am 10. November 2005 #

Da ich ja recht jung im Geschäft bin, werde ich das nicht gleich auf die große Gerichts-Waage legen. Ich frage mich deswegen zuerst einmal, ob er bei den Betrag vielleicht weiter runtergehen würde, da sie für ihn ja eh wertlos ist. Dann werde ich den ausgehandelten Betrag zahlen. Damit wäre dann das Thema für mich endlich geklärt.

Natürlich könnte ich klagen, jedoch kann er auch nach dem Prozess den Betrag als "Kostenaufwand von etwa einer Technikerstunde" verlangen. Und daran kann man nunmal auch nichts machen...

MfG

Darren am 10. November 2005 #

Na bitte - so weiß ich wenigstens bescheid ;-)
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben!

Martin Labuschin am 10. November 2005 #

@ Derren: Da hast du deine Abend-Lektüre! :) Viel Spass noch! MfG

Diskussion geschlossen

Die Kommentarfunktion ist vom 16. bis zum 25. August 2008 deaktiviert. Private Mitteilungen an Martin bitte per E-Mail an martin@labuschin.com. Danke.